Eintrittserklärung & SEPA-Lastschriftmandat
TV Garmissen Ahstedt von 1911 e. V.

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Bei Dir hat sich etwas geändert? Dann kannst Du ebenso dies Formular ausfüllen und uns somit die neuen Daten zukommen lassen.

Hinweise:

Durch das Absenden des Anmeldeformulars erklärt der Antragsteller, stellvertretend bei unter 18jährigen für ihn der/die Erziehungsberechtigte/n, seinen Beitritt und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele. Hier findest Du die Satzung.

Beitragszahlung
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist für alle auf Grundlage der Beitragsordnung zu erhebenden Beträgen, zwingend vorgeschrieben. Der Einzug erfolgt quartalsmäßig.

Für die Mitgliedschaft ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Pflicht. 
Kommt ein Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann dies den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben (§ 3 Nr. 5 der Satzung). Änderungen bezüglich der Adressdaten und Bankverbindung sind umgehend dem Verein mitzuteilen.  

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftsmandats 
TV Garmissen Ahstedt von 1911 e. V.  Gläubiger-Identifikation: DE56ZZZ00000307421
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. 

Beginn der Mitgliedschaft / Beitragsberechnung:
Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift. Die Beitragsberechnung beginnt ab dem Eintrittsdatum.  

Austritt / Kündigung:
Der Austritt aus dem Verein ist durch schriftliche Erklärung per Brief oder in Textform per E-Mail gegenüber mindestens einem Mitglied des Vorstandes mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende zu erklären (§ 3 Nr. 4 der Satzung.)   Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Abteilung ist durch schriftliche Erklärung per Brief oder in Textform per E-Mail gegenüber mindestens einem Mitglied des Vorstandes oder der Abteilungsleitung zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Ende eines Monats. Die frist- und formgerechte Austrittserklärung aus dem Gesamtverein wirkt zugleich als Kündigung der Abteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (§ 9 Nr. 9 der Satzung.)  

Datenspeicherung:
Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.  Auf die Datenschutzbestimmungen in der Satzung wird verwiesen.  

Unfall-Versicherung:
Durch die Mitgliedschaft ist das Mitglied in einer Sportunfall- und Haftpflichtversicherung durch den Landessportbund versichert. Diese Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag bezahlt wurde.